Münchener Wingolf

Ernst August Blanke – „Vater des BAföG“

Ernst August Blanke – „Vater des BAföG“

Ihm selbst wäre die Zuschreibung „Vater des BAföG“ sicherlich nicht eingefallen und wahrscheinlich auch ein wenig unangenehm gewesen. Und doch ist diese Bezeichnung eine zutreffende Teilbeschreibung des Wingolfiten Ernst August Blanke. Am 27. Oktober 2022 ist er im Alter von 91 Jahren gestorben.

Geboren am 10. Dezember als Sohn eines Wingolfiten in Bischmisheim im heutigen Saarland fand Ernst August Blanke während seines Studiums in kürzester Zeit gleich zweimal zum Wingolf – erst in Bonn, dann in München, und in beiden Fällen 1953. In München chargierte er auch und brachte dem Wingolf zu Wien, nach dem Krieg die Couleur zurück. Das sicherte ihm einen Platz in der Geschichtsschreibung des Wingolfs in Wien. Bis zu seinem Geschichte schreibenden Einsatz für alle Studenten sollten noch ein paar Jahre vergehen. Aber auch schon während seiner Studentenzeit in München engagierte er sich über den Wingolf hinaus für die allgemeinen Belange der Studentenschaft – etwa im AStA und der Verfassten Bayerischen Studentenschaft.

An der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn promovierte Ernst August Blanke 1960 über das Thema „Die subjektiven Rechtfertigungselemente“. Anschließend blieb er in der damaligen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und schlug die Laufbahn eines höheren Ministerialbeamten ein. Als Ministerialdirigent im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft begleitete er von der Vorbereitung 1968 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1997 über knapp drei Jahrzehnte die Entwicklung des – vor allem unter dem Name BAföG bekannten – Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Dem Thema blieb er indes auch nach seinem Ausscheiden treu, wie seine Veröffentlichungen zeigen. So erschien im Jahr 2000 aus seiner Feder das Buch BAföG – eine Idee und ihre Gestaltung, dem im Jahr 2014 mit Koautoren noch
Ausbildungsförderungsrecht – Vorschriftensammlung mit einer erläuternden Einführung (mit Roland Deres, 38., vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage) und Bundesausbildungsförderungsgesetz – Kommentar (mit Friedrich Rothe, 5. Auflage) folgten.

Die wingolfitische Tradition, die er von seinem Vater übernommen hatte, konnte er an einen Sohn und einen Enkelsohn weitergeben.

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Kurzer Rückblick auf die Gernsbacher Konvention 2022

Kurzer Rückblick auf die Gernsbacher Konvention 2022

Was im Mai 2022 planmäßig die 50. Gernsbacher Konvention hätte sein sollen, wurde aufgrund einer coronabedingten Verschiebung des Vorgängers doch „nur“ die 49. Auflage. Allerdings bescherte sie damit dem Münchener Wingolf eine Spitzenposition innerhalb der Konvention, die ihm so schnell kein Bund streitig machen wird: Mit einer vier Jahre dauernden Vorortschaft ab 2018 und einer Zugehörigkeit zur Konvention von nicht einmal 20 Jahren kommt keine andere süddeutsche Wingolfsverbindung auf einen ansatzweise ähnlich hohen Wert „Jahre als Vorort in Relation zur Mitgliedschaft“.

Mehr als ein Treffen der Wingolfsfamilie

Vor Ort hat sich aber tatsächlich niemand für derartige statistische Spielereien interessiert – da ging es nur um das fröhliche Miteinander. Den aktiven und ehemaligen Studenten aus Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Hohenheim, Tübingen und München sowie Freiburg war nach zwei Jahren coronabedingter Zurückhaltung zu jeder Zeit anzumerken, wie gut allen der herzliche Austausch in der Gemeinschaft tat. Und schon beim Begrüßungsabend zeigte sich, dass die Gernsbacher Konvention nicht nur ein Treffen der Wingolfsfamilie ist, sondern auch ein Treffen der Familien der Wingolfiten: Neben der ein oder anderen Ehefrau wurde ebenfalls Nachwuchs gesichtet, zwei Mädchen von sieben Wochen und dreieinhalb Jahren (das im Bild) sowie ein Bube von vier Monaten. In gewisser Hinsicht gehört zudem die Stadt Gernsbach zur Wingolfsfamilie – war doch die Brücke zur Altstadt vorab schon in den Wingolfsfarben beflaggt und wussten Stadtverwaltung, Floristen und vor allem das Team der Restauration Brüderlin aus Erfahrung, was für eine gute Gernsbacher Konvention nötig ist.

Der etwas längere Nachbericht ist in Ausgabe 2/2022 der Wingolfsblätter zu finden. Dann gibt es auch Antworten auf die folgenden Fragen: Worum ging es in der Festrede von Dr. Notker Wolf OSB, Benediktiner und emeritierter Abtprimas der Benediktinischen Konföderation? Warum machte der Gernsbach-x Home-Office in Gernsbach? Und welchen Zusammenhang gibt es zwischen „badischer Plempe“ und „Preußens Gloria“?

 

Bild: E. Paßmann
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49. Gernsbacher Konvention

49. Gernsbacher Konvention

Die Gernsbacher Konvention des Wingolfsbundes trifft sich – diesjährig unter Leitung des Münchener Wingolfs – zum 49. Mal in Gernsbach, vom 13. Mai bis 15. Mai 2022. Bereits 1892 wurde sie in Gedenken an den Gernsbacher Stadtpfarrer und Wingolfiten August Eisenlohr ins Leben gerufen. Die Konvention findet alle zwei Jahre statt, üblicherweise an Christi Himmelfahrt – nach der Corona-bedingten Verschiebung 2020 heuer allerdings zwei Wochen früher. Mittlerweile kommen zur Konvention elf süddeutsche Verbindungen des Wingolfsbundes, welche sich in Gernsbach zum „kleinen Wartburgfest“ treffen.

Die Festfolge sieht für Freitag ab 18 Uhr den Begrüßungsabend vor – zum Auftakt in der Stadthalle, anschließend in den Couleurlokalen. Am Samstag finden morgens eine Stadtführung, mittags die Ernste Feier in der Liebfrauenkirche (mit anschließendem Totengedenken am Argentina-Denkmal) und zum Abend hin dann der der Festumzug, der Kommers mit Festredner Dr. Notker Wolf (emeritierter Abtprimas der weltweiten Benediktinischen Konföderation) und der Fackelzug zur Murginsel statt. Der Sonntag beginnt mit Gottesdiensten in der St. Jakobskirche und Liebfrauenkirche und klingt anschließend mit einem musikalischen Frühschoppen im Kurpark aus.

 

Das Bild entstand übrigens im Rahmen der Feierlichkeiten zur 800-Jahr-Feier der Stadt Gernsbach. Aufgrund der langen Verbindung zur Stadt und der herzlichen Gastfreundschaft, die wir dort erleben, war natürlich auch eine Delegation außerhalb der „üblichen Besuchszeiten“ vor Ort.

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